
“Je früher Sie planen, desto mehr Spielraum haben Sie. Heute vorsorgen bedeutet morgen frei entscheiden.”
Pensionierungsexperte
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Eine seriöse Vorbereitung auf den Lebensabend setzt einen soliden Vorsorge- und Finanzplan voraus. Dieser dient dazu, die Entwicklung von Ausgaben, Einkommen und Vermögen bis zum Zeitpunkt der Pensionierung sowie für die darauffolgenden Jahre detailliert aufzuzeigen. Ein solcher Plan bietet die notwendige Grundlage, um finanzielle Entscheidungen fundiert zu treffen und den gewohnten Lebensstandard langfristig zu halten.
Ein umfassender Vorsorge- und Finanzplan bildet verschiedene Szenarien ab, um die langfristigen Auswirkungen finanzieller Entscheidungen zu verdeutlichen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei der Vergleich zwischen dem Bezug einer monatlichen Pensionskassenrente und der einmaligen Auszahlung des Vorsorgekapitals. Diese Gegenüberstellung hilft dabei, das optimale Verhältnis zwischen Rentenbezug und Kapitalauszahlung zu bestimmen.
Darüber hinaus macht die Planung sichtbar, welche Vermögenswerte nicht unmittelbar für die kurzfristige Sicherung des Einkommens benötigt werden. Solche freien Mittel können gezielt längerfristig angelegt werden, um eine höhere Rendite zu erwirtschaften.
Bei der Erstellung einer Planrechnung bildet die statistische Lebenserwartung einen wichtigen Orientierungspunkt für den Zeithorizont. Ein heute 65-jähriger Mann hat eine durchschnittliche verbleibende Lebenserwartung von etwa 20 Lebensjahren, während Frauen im gleichen Alter im Durchschnitt circa drei Jahre länger leben.
Ein oft unterschätzter Faktor ist die Teuerung, welche die Kaufkraft des Geldes über die Jahre mindert und somit den Bedarf an Einkommen erhöht. Bei einer angenommenen Inflation von jährlich 2 Prozent steigt ein heutiger monatlicher Bedarf von 5’000 Franken in zehn Jahren auf 6’100 Franken und nach 20 Jahren auf fast 7’500 Franken an. Wenn die Einkünfte nicht im gleichen Masse steigen, vergrössert sich die Einkommenslücke stetig. Während die AHV ihre Renten meist alle zwei Jahre anpasst, gleichen viele Pensionskassen die Teuerung in der Regel nicht oder nur unvollständig aus.
Ein detaillierter Vorsorge- und Finanzplan stellt die erwarteten Einnahmen den voraussichtlichen Ausgaben gegenüber. Zu den Einnahmen zählen typischerweise die AHV-Renten sowie die Renten aus der Pensionskasse. Auf der Ausgabenseite müssen Lebenshaltungskosten, Wohnkosten inklusive Hypothekarzinsen (Hypozinsen)sowie Steuern berücksichtigt werden.
Um die finanzielle Sicherheit nicht zu gefährden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Ein Ehepaar (beide im Alter von 65 Jahren) plant den Übergang in den Ruhestand und möchte abschätzen, wie sich Einkommen, Ausgaben und Vermögen langfristig entwickeln würden. Während feste Einnahmen wie Renten relativ stabil bleiben, steigen die Lebenshaltungskosten im Zeitverlauf moderat an. Gleichzeitig wird ein Teil des Vermögens gezielt aufgebraucht, um die Einkommenslücke zu decken. Dieses vereinfachte Beispiel veranschaulicht, wie sich die finanzielle Situation über mehrere Jahrzehnte entwickelt und welche Rolle das vorhandene Vermögen dabei spielt.
Annahmen im Überblick:

Bei Unsicherheiten in der Planung ist es ratsam, professionelle Unterstützung durch spezialisierte Berater in Anspruch zu nehmen. Dabei ist auf die Unabhängigkeit der Beratung zu achten, um Interessenkonflikte durch produktbezogene Provisionen zu vermeiden.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Budgetplanung und den steuerlichen Aspekten kann das verfügbare Einkommen im Ruhestand erheblich verbessern.
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Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026 an alle Personen, die in diesem Monat eine reguläre Altersrente beziehen.
Nein, Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die 13. Rente. Sobald die IV-Rente mit Erreichen des Referenzalters jedoch in eine Altersrente umgewandelt wird, besteht Anspruch auf die Zusatzzahlung.
Ehepaar-Renten sind plafoniert. Zusammen erhalten Ehepartner maximal 150 % der maximalen Einzelrente, was im Jahr 2026 einem Betrag von 3’780 Franken pro Monat entspricht. Hinzu kommt ab 2026 die 13. AHV-Rente.
Ja, die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt. Es wird empfohlen, die Anmeldung etwa sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.
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