Säule 3a Auszahlung: So berechnen und optimieren Sie Ihre Steuern

„Wer die Säule 3a richtig plant, sichert sich nicht nur mehr Rente, sondern spart Jahr für Jahr gezielt Steuern.“

Pensionierungsexpertin

veröffentlicht am

11. März 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Pensionsplanung in der Schweiz rückt für viele Personen ab 40 Jahren verstärkt in den Fokus. Einzahlungen in die Säule 3a senken während der Erwerbsphase das steuerbare Einkommen, das angesparte Kapital wird bei der Auszahlung besteuert. Um die finanzielle Sicherheit im Alter zu maximieren, ist es entscheidend, die Mechanismen dieser Besteuerung zu verstehen und die Bezüge strategisch zu planen. 

Grundlagen der Besteuerung bei der Auszahlung

Das Guthaben der Säule 3a wird zum Zeitpunkt des Bezugs als Kapitalleistung besteuert. Diese Besteuerung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz. Auf Bundesebene beträgt dieser Satz lediglich ein Fünftel des ordentlichen Einkommenssteuersatzes. 

Die tatsächliche Steuerbelastung wird jedoch massgeblich durch den Wohnort beeinflusst, da Kantone und Gemeinden sehr unterschiedliche Tarife anwenden. Die Sätze können je nach Kanton und Höhe des Bezugs zwischen etwa 1,3 % und über 28 % variieren. Eine verbindliche Pensionsplanung Schweiz sollte daher immer die spezifischen Regelungen des jeweiligen Wohnkantons berücksichtigen. 

Die Steuerprogression als zentraler Faktor

Ein wesentliches Merkmal der Kapitalbezugssteuer ist ihre progressive Ausgestaltung. Das bedeutet, dass der Steuersatz sowohl absolut als auch prozentual mit der Höhe des ausgezahlten Betrags ansteigt. Je grösser die Summe ist, die in einem Kalenderjahr bezogen wird, desto höher fällt die relative Steuerlast aus. 

Zusammenrechnung der Bezüge

Für die Berechnung der Steuern zählen die Behörden alle Kapitalbezüge zusammen, die innerhalb eines Kalenderjahres anfallen. Dies umfasst: 

  • Sämtliche Bezüge aus der Säule 3a.
  • Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse (2. Säule).
  • Auszahlungen von Freizügigkeitskonten.
  • Bei verheirateten Paaren oder Personen in eingetragener Partnerschaft werden die Bezüge beider Partner zusammengezählt.

Strategien zur Steueroptimierung

Um die Steuerprogression zu brechen, empfiehlt sich ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre. Da ein 3a-Konto rechtlich nur als Ganzes aufgelöst werden kann, ist die Führung mehrerer Konten die Voraussetzung für diese Strategie. 

Als Faustregel gilt, ab einem Guthaben von etwa 50’000 Franken ein weiteres Konto zu eröffnen, um später flexibel in verschiedenen Steuerperioden darauf zugreifen zu können. Ein ordentlicher Bezug ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters möglich. Wer über das AHV‑Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug bis zur Beendigung der Arbeit, maximal jedoch um fünf Jahre, aufschieben. Dadurch ergibt sich ein Zeitfenster von bis zu elf Jahren für eine optimierte Staffelung. 

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Häufig gestellte Fragen

Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV Referenzalters möglich. Falls Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, können Sie den Bezug aufschieben, solange Sie weiterarbeiten – jedoch maximal um fünf Jahre. Spätestens im Alter von 70 Jahren muss das Kapital bezogen werden. 

Ein Säule-3a-Konto kann rechtlich nur als Ganzes aufgelöst werden; Teilbezüge sind nicht zulässig. Da die Kapitalbezugssteuer progressiv ausgestaltet ist (höhere Beträge führen zu einem überproportional höheren Steuersatz), lohnt es sich, das Vorsorgevermögen auf mehrere Konten zu verteilen. So können Sie die Guthaben über mehrere Jahre gestaffelt beziehen und dadurch die Steuerlast erheblich senken. Als Faustregel wird empfohlen, ab einem Guthaben von etwa 50’000 Franken ein weiteres Konto zu eröffnen. 

Ab dem Jahr 2026 ist es erstmals möglich, Beitragslücken der vergangenen zehn Jahre zu schliessen. Dies gilt jedoch ausschliesslich für Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen; für Jahre vor 2025 sind keine Nachzahlungen möglich. Voraussetzung ist, dass Sie im Jahr der Nachzahlung sowie im Jahr der Lücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben und im aktuellen Jahr bereits den Maximalbetrag eingezahlt haben. Sobald Sie mit dem Bezug von 3a-Guthaben beginnen (ab Alter 60), entfällt diese Möglichkeit. 

Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen zulässig. Dazu gehören die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb sowie das endgültige Verlassen der Schweiz. Zudem kann das Geld bei Bezug einer vollen Invalidenrente oder im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Ein Vorbezug für Wohneigentum ist dabei nur alle fünf Jahre möglich.