Ein Jahr vor der Pensionierung: Daran sollten Sie denken

“Nicht dem Zufall überlassen: Schritt für Schritt zur früheren Pension in der Schweiz.”

Pensionierungsexpertin

veröffentlicht am

28. März 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Übergang in den Ruhestand markiert eine grundlegende Veränderung der persönlichen finanziellen Situation. Die Entscheidungen, die Sie im letzten Jahr vor dem Austritt aus dem Berufsleben treffen, sind massgebend für Ihren künftigen Lebensstandard.

AHV-Bezug: Keine automatische Auszahlung

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass die AHV-Rente mit Erreichen des Pensionsalters automatisch überwiesen wird. Sie müssen den Bezug aktiv bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Idealerweise sollten Sie den Antrag rund sechs Monate vor der Pensionierung stellen. Informationen zur für Sie zuständigen AHV-Zweigstelle erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Steueroptimierung durch die Säule 3a

Auch im Jahr Ihrer Pensionierung können Sie Beiträge in die Säule 3a einzahlen und so Steuern sparen. Dabei gelten folgende Maximalbeträge: 

 

  • Mit Pensionskasse: Bis zu 7258 Franken. 
  • Ohne Pensionskasse: Bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal 36’288 Franken.

Wichtig ist, dass die Überweisung vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters erfolgt, sofern Sie nicht darüber hinaus erwerbstätig bleiben. Wenn Sie planen, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, sollten Sie die Auszahlung Ihrer Vorsorgeguthaben über mehrere Jahre zu staffeln, um die Steuerlast deutlich zu senken.

Wohneigentum und Liquiditätssicherung

Falls Sie beabsichtigen, Ihre Hypothek zum Zeitpunkt der Pensionierung zurückzuzahlen, müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Bedenken Sie jedoch, dass Kapital im Eigenheim gebunden ist und im Ruhestand oft nicht mehr ohne Weiteres über eine Hypothekaraufstockung flüssig gemacht werden kann. Achten Sie daher darauf, stets über ausreichend liquide Mittel für Unvorhergesehenes zu verfügen. 

Finanzplan als Entscheidungsgrundlage

Ein detaillierter Finanzplan ist im letzten Jahr vor der Pensionierung unerlässlich. Er gibt Aufschluss darüber, ob Ihre Renten die künftigen Ausgaben decken oder ob ein systematischer Verzehr Ihres Vermögens notwendig ist. In diesem Zuge sollten Sie folgende Punkte prüfen: 

 

  • Anlagestrategie: Passt Ihre aktuelle Strategie noch zur neuen Lebensphase ohne festes Erwerbseinkommen? 
  • Freiwillige Einkäufe: Prüfen Sie, ob zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse sinnvoll sind, um die Altersvorsorge zu verbessern.
  • Rente oder Kapital: Die Wahl zwischen einer monatlichen Rente oder einem einmaligen Kapitalbezug ist eine der folgenreichsten Entscheidungen der Pensionsplanung. 

Absicherung der Angehörigen und Nachlassregelung

Nutzen Sie die Zeit vor der Pensionierung, um Ihren Nachlass zu regeln. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es Ihnen, massgeblich zu bestimmen, wie Ihr Vermögen später aufgeteilt wird, und sichert insbesondere Ihre Partnerin oder Ihren Partner finanziell ab. Zudem lassen sich durch klare Regelungen potenzielle Konflikte unter Erben vermeiden und Erbschaftssteuern optimieren. 

Professionelle Unterstützung bei Ihrer Pensionsplanung

Die Regelungen rund um AHV, Pensionskasse und Steuern sind komplex und oft schwer zu durchschauen. Da Fehlentscheidungen langfristige finanzielle Folgen haben können, ist eine fachmännische Prüfung Ihrer Situation ratsam. 

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Pensionierung unbeschwert vorzubereiten. Mit dem MyLifePlan Check prüfen Experten Ihre individuelle Ausgangslage und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihren Ruhestand finanziell optimal gestalten können. 

So geht der MyLifePlan Check:

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Häufig gestellte Fragen

Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch überwiesen, sobald Sie das Rentenalter erreichen. Sie sind verpflichtet, den Bezug aktiv bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden. Um eine lückenlose Auszahlung sicherzustellen, sollten Sie die Anmeldung idealerweise sechs Monate vor dem geplanten Pensionierungstermin vornehmen. Informationen zur zuständigen AHV-Zweigstelle können Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. 

Ja, Einzahlungen in die Säule 3a sind auch im Jahr des Renteneintritts möglich und steuerlich vorteilhaft. Sofern Sie nicht über das ordentliche AHV-Alter hinaus erwerbstätig bleiben, muss die Überweisung vor diesem Stichtag erfolgen. Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss können bis zu 7258 Franken einzahlen, während Personen ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens (maximal 36’288 Franken) steuerlich geltend machen können. 

Falls Sie planen, Ihre Hypothek zum Zeitpunkt der Pensionierung zu reduzieren oder aufzulösen, ist eine fristgerechte Kündigung der Verträge zwingend erforderlich. Es ist jedoch wichtig, dabei die eigene Liquidität nicht zu gefährden, da Kapital in der Immobilie gebunden bleibt. Da es im Ruhestand aufgrund des veränderten Einkommens oft schwierig ist, eine Hypothek nachträglich wieder aufzustocken, sollten Sie stets genügend flüssige Mittel für unvorhergesehene Ausgaben zurückbehalten. 

Eine wesentliche Strategie der Pensionsplanung ist die zeitliche Staffelung der Bezüge. Wenn Sie Kapitalleistungen aus der Pensionskasse und Guthaben aus der Säule 3a über mehrere Jahre verteilt auszahlen lassen, können Sie die Steuerbelastung deutlich senken. Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig den Nachlass zu regeln, um die Erbschaftssteuer für Hinterbliebene zu optimieren und insbesondere den Partner oder die Partnerin finanziell abzusichern.