
“Nicht dem Zufall überlassen: Schritt für Schritt zur früheren Pension in der Schweiz.”
Pensionierungsexpertin
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Ein wachsender Anteil der Schweizer Bevölkerung entscheidet sich dazu, über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig zu bleiben. Während früher der Fokus oft auf einer Frühpensionierung lag, zeigt die aktuelle Entwicklung, dass jede vierte Frau und jeder dritte Mann über das Alter von 64 beziehungsweise 65 Jahren hinaus beruflich aktiv bleibt. Eine fundierte Pensionsplanung ist dabei entscheidend, um die finanziellen Vorteile dieser Entscheidung optimal zu nutzen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Der Verbleib im Berufsleben erfolgt in der Schweiz häufig nicht aus finanzieller Notwendigkeit. Viele Seniorinnen und Senioren fühlen sich fit, schätzen die tägliche Wertschätzung und empfinden Freude an ihrer Arbeit, weshalb sie ihr Pensum oft lediglich reduzieren, anstatt gänzlich aufzuhören. Auch für Unternehmen ist dieser Trend vorteilhaft, da erfahrene Fachkräfte sehr gefragt sind. Viele KMU bieten daher gezielte Programme an, um Mitarbeitende etwa für Projekte oder in reduzierten Pensen länger im Betrieb zu halten.
Länger zu arbeiten kann die monatlich verfügbare Rente deutlich steigern. Im Vergleich zu einer Pensionierung mit 65 Jahren kann ein Aufschub um zwei Jahre das Nettoeinkommen im Ruhestand spürbar erhöhen.
Die AHV-Rente kann um bis zu fünf Jahre – also bis zum Alter von 70 Jahren – aufgeschoben werden. Ein solcher Aufschub resultiert in einem lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 Prozent. Seit der aktuellen AHV-Reform ist es zudem möglich, den Aufschub flexibel für einen Teil der Rente (zwischen 20 und 80 Prozent) zu wählen. Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung ist, dass Beiträge, die nach Erreichen des Referenzalters eingezahlt werden, die Rente erhöhen können, sofern die Maximalrente noch nicht erreicht ist.
Wer weiterhin erwerbstätig ist, kann in der Regel weiterhin Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Dies führt nicht nur zu einem höheren Altersguthaben durch zusätzliche Sparbeiträge und Verzinsung, sondern oft auch zu einem höheren Umwandlungssatz. Ein Aufschub von fünf Jahren kann die jährliche Altersrente aus der Pensionskasse gemäss Modellrechnungen um über 30 Prozent steigern. Falls die jeweilige Pensionskasse keinen Rentenaufschub vorsieht, kann ein Teilbezug als Kapital sinnvoll sein, um das steuerbare Einkommen zu senken.
Erwerbstätige Personen dürfen den Bezug der Säule 3a bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben und weiterhin Einzahlungen leisten. Dies bietet erhebliche Steuervorteile, da die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Im Jahr des 65. Geburtstags besteht unter bestimmten Bedingungen sogar die Möglichkeit einer doppelten Einzahlung: einmal der ordentliche Maximalbetrag bis zum Geburtstag und zusätzlich ein einkommensabhängiger Beitrag für die restlichen Monate.
Ohne eine präzise Abstimmung von Lohn und Rentenbezug droht eine hohe Steuerlast. Wenn das Erwerbseinkommen und die Renten gleichzeitig fliessen, kann dies dazu führen, dass ein erheblicher Teil der AHV-Rente – in Einzelfällen über 40 Prozent – direkt durch Steuern aufgezehrt wird.
Im Rahmen einer professionellen Pensionsplanung sollten daher folgende Punkte geprüft werden:

Wie stark sich der Zeitpunkt der Pensionierung auf das verfügbare Einkommen auswirkt, lässt sich am besten anhand eines konkreten Fallbeispiels veranschaulichen. In diesem Beispiel betrachten wir eine alleinstehende Person ohne Kirchensteuer, die ihre Pensionierung flexibel plant. Je nachdem, ob der Ruhestand früher oder später angetreten wird, verändern sich sowohl die Rentenleistungen aus der staatlichen Vorsorge als auch aus der Pensionskasse und der privaten Vorsorge.
Ein früherer Rückzug aus dem Berufsleben führt in der Regel zu tieferen Rentenansprüchen, da Kürzungen bei der staatlichen Rente sowie geringere Einzahlungen in die zweite und dritte Säule berücksichtigt werden. Umgekehrt profitieren Personen, die länger arbeiten, von Zuschlägen und höheren angesparten Guthaben. Das folgende Beispiel zeigt diese Unterschiede anhand fiktiver, aber realistischer Zahlen und macht deutlich, wie sich die Entscheidung auf das jährliche und monatliche Nettoeinkommen auswirken kann.

Arbeiten nach der Pensionierung lohnt sich dann am meisten, wenn die finanzielle Strategie dahinter stimmt. Die Komplexität der Regeln bei der AHV, der Pensionskasse und der Besteuerung macht eine individuelle Analyse unumgänglich. Wer sich frühzeitig mit seiner Pensionsplanung auseinandersetzt, verbessert sein langfristiges Einkommen und schützt sich vor unnötig hohen Steuern.
Möchten Sie sicherstellen, dass Sie optimal auf Ihren nächsten Lebensabschnitt vorbereitet sind? Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, die Weichen richtig zu stellen und das Maximum aus Ihrer Erwerbstätigkeit im Alter herauszuholen.
Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten und Ihre AHV-Rente nicht sofort beziehen, können Sie diese um bis zu fünf Jahre – also maximal bis zum Alter von 70 Jahren – aufschieben. Dieser Aufschub wird mit einem lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 Prozent belohnt. Seit der jüngsten Reform ist es zudem möglich, den Aufschub flexibel für einen Teil der Rente zwischen 20 und 80 Prozent zu wählen. Darüber hinaus können AHV-Beiträge, die nach Erreichen des Referenzalters eingezahlt werden, die zukünftige Rente erhöhen, sofern der Maximalbetrag noch nicht erreicht ist.
Ja, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfen Sie den Bezug der Säule 3a bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben und in dieser Zeit auch weiterhin Beiträge einzahlen. Diese Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, was die Steuerlast mindert. Eine Besonderheit besteht im Jahr des 65. Geburtstags: Hier können unter Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen sogar zwei Einzahlungen getätigt werden – der reguläre Maximalbetrag vor dem Geburtstag sowie ein prozentualer Anteil des Nettoeinkommens für die verbleibenden Monate des Jahres.
Wer länger arbeitet, profitiert in der Regel von einem höheren Altersguthaben in der Pensionskasse, da weiterhin Sparbeiträge geleistet werden und das Kapital verzinst wird. Zudem steigt bei zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen mit jedem zusätzlichen Arbeitsjahr der Umwandlungssatz, was die jährliche Rente deutlich erhöht. Falls Ihre Pensionskasse keinen Rentenaufschub vorsieht, kann es steuerlich sinnvoll sein, einen Teil des Guthabens als Kapital zu beziehen, um das steuerbare Einkommen zu reduzieren.
Ohne eine sorgfältige Koordination droht eine überproportional hohe Steuerbelastung, da das Erwerbseinkommen und die Rentenzahlungen zusammengezählt werden. Im Extremfall können dadurch mehr als 40 Prozent der AHV-Rente durch Steuern aufgezehrt werden. Eine frühzeitige Pensionsplanung hilft dabei, Instrumente wie den Rentenaufschub oder gestaffelte Kapitalbezüge zu nutzen, um die Progression zu brechen und das verfügbare Einkommen nach Steuern zu optimieren.
Für kantonale Besonderheiten und konkrete Berechnungen zur Säule 3a empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch eine Fachperson.
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